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   VG Hannover, 14.05.2018 - 4 A 8334/17   

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https://dejure.org/2018,17590
VG Hannover, 14.05.2018 - 4 A 8334/17 (https://dejure.org/2018,17590)
VG Hannover, Entscheidung vom 14.05.2018 - 4 A 8334/17 (https://dejure.org/2018,17590)
VG Hannover, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 4 A 8334/17 (https://dejure.org/2018,17590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG §§ 10, 14, 21 Abs. 1, 2, § 27; BauONds §§ 56, 79 Abs. 1
    Verwalter oder Verband der Wohnungseigentümer als rechtmäßiger Adressat einer Bauordnungsverfügung

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauordnungsverfügung ist an Eigentümergemeinschaft zu richten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bauordnungsverfügung ist an Eigentümergemeinschaft zu richten!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauordnungsverfügung wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum muss an WEG-Verwalter oder Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sein - Inanspruchnahme einzelner Wohnungseigentümer nur in dringenden Fällen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauordnungsverfügung im Gemeinschaftseigentum: Adressat ist die Verwaltung (IMR 2018, 392)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Bayreuth, 07.11.2013 - B 2 K 13.700

    Bauaufsichtliche Anordnung; Handlungspflicht bezüglich Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus VG Hannover, 14.05.2018 - 4 A 8334/17
    Die Verwaltung kann, da die mangelbehaftete Zentralheizung/Abgasleitung im Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer stand, Adressat einer bauaufsichtsrechtlichen Anordnung sein, da gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums gerade nicht den Wohnungseigentümern, sondern der Verwaltung obliegt (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 7. November 2013 - B 2 K 13.700 -, ZMR 2014, 329).

    Der Verwalter hat deshalb das eigene selbstständige Recht, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung notwendigen Maßnahmen zu treffen, und - gewissermaßen spiegelbildlich - die ordnungsrechtliche Möglichkeit, den Verwalter aufgrund dieser Handlungsbefugnis als Störer in Anspruch nehmen zu können (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 2 B 1495/10 -, NVwZ-RR 2011, 351; OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, NJW 2009, 3528; VG Bayreuth, Urteil vom 7. November 2013, a.a.O.).

    Folglich war die Verwaltung als verantwortlicher Störer zu qualifizieren und konnte selbst Adressat einer bauordnungsrechtlichen Anordnung sein (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 7. November 2013, a.a.O.).

    Entgegen der Ansicht des Beklagten besteht die Befugnis der Verwaltung auch unabhängig von Vereinbarungen und Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und ist nicht auf laufende Maßnahmen oder dringende Fälle beschränkt (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 7. November 2013, a.a.O.).

    Im Hinblick auf die Bestimmungen des WEG bedarf es daher bei einem Abweichen von der rechtlich verankerten Kompetenzverteilung einer nachvollziehbaren und gerichtlich überprüfbaren Begründung (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 7. November 2013, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 2 B 1495/10

    Ordnungsverfügung hinsichtlich der Öffnung formell illegal errichteter

    Auszug aus VG Hannover, 14.05.2018 - 4 A 8334/17
    Der Verwalter hat deshalb das eigene selbstständige Recht, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung notwendigen Maßnahmen zu treffen, und - gewissermaßen spiegelbildlich - die ordnungsrechtliche Möglichkeit, den Verwalter aufgrund dieser Handlungsbefugnis als Störer in Anspruch nehmen zu können (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 2 B 1495/10 -, NVwZ-RR 2011, 351; OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, NJW 2009, 3528; VG Bayreuth, Urteil vom 7. November 2013, a.a.O.).

    Beim Unterlassen dieser Verpflichtung steht die Verwaltung einem Handlungsstörer gleich (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2011, a.a.O.).

    Das Gericht hält es für denkbar, statt dem Verwalter auch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich als Störer in Anspruch nach § 21 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 6 WEG heranzuziehen (vgl. zu dieser Möglichkeit OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2011, a.a.O.).

    Die unmittelbare Inanspruchnahme des Verwalters ist damit grundsätzlich als durchaus effektiver anzusehen, da ihm im Verhältnis zur Gemeinschaft eine eigenständige Handlungspflicht obliegt und er im Außenverhältnis im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse ohnehin tätig wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2011, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - 10 B 304/09

    Brandschutz: Inanspruchnahme des Verwalters als "Störer"

    Auszug aus VG Hannover, 14.05.2018 - 4 A 8334/17
    Der Verwalter hat deshalb das eigene selbstständige Recht, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung notwendigen Maßnahmen zu treffen, und - gewissermaßen spiegelbildlich - die ordnungsrechtliche Möglichkeit, den Verwalter aufgrund dieser Handlungsbefugnis als Störer in Anspruch nehmen zu können (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 2 B 1495/10 -, NVwZ-RR 2011, 351; OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, NJW 2009, 3528; VG Bayreuth, Urteil vom 7. November 2013, a.a.O.).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus VG Hannover, 14.05.2018 - 4 A 8334/17
    Im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit des staatlichen Zahlungsanspruchs in Form des Heranziehungsbescheids ist nach § 11 NVwKostG auch die Rechtmäßigkeit der zu Grunde liegenden Amtshandlung zu untersuchen, da die Vorschrift einen Kostenerlass bei "unrichtiger Sachbehandlung" vorsieht (vgl. speziell für das niedersächsische Landesrecht: BVerfG, Beschluss vom 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482).
  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2018 - 6 K 3749/16

    Ordnungsverfügung Wohnungseigentümergemeinschaft

    vgl. zur Inanspruchnahme eines Wohnungseigentümers als Adressat für eine auf das Gemeinschaftseigentum bezogene Ordnungsverfügung: VG Hannover, Urteil vom 14. Mai 2018 - 4 A 8334/17 -.
  • VG Düsseldorf, 22.07.2019 - 11 K 743/18

    Frauenparkplatz; Großgarage; Störerauswahl; Eigentümergemeinschaft;

    vgl. zur Ableitung der Störereigenschaft aus dieser Vorschrift OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 2 B 1495/10 -, juris, Rn. 64; VG Hannover, Urteil vom 14. Mai 2018 - 4 A 8334/17 -, juris, Rn. 29.
  • VG Augsburg, 15.04.2021 - Au 5 K 20.2615

    Mängelbeseitigung an Feuerstätten, Hinreichender Gefahrenverdacht, Grundsatz der

    Vorliegend ist allein der Kläger als Eigentümer als für den ordnungsgemäßen Zustand der Feuerungsanlagen seines Gebäudes verantwortlich zu betrachten (vgl. zur Verantwortlichkeit bei einer WEG VG Hannover, U.v. 14.5.2018 - 4 A 8334/17 - juris Rn. 22).
  • VG Düsseldorf, 10.12.2020 - 11 L 2893/19

    Ordnungsverfügung; Brandschutz; Entrauchung; zweiter Rettungsweg;

    vgl. zur Ableitung der Störereigenschaft aus dieser Vorschrift: OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 2 B 1495/10 -, juris, Rn. 64; VG Hannover, Urteil vom 14. Mai 2018 - 4 A 8334/17 -, juris, Rn. 29.
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